Behandlungsraum der Praxis medicus

Blankoverordnung

Die neue Blankoverordnung für Physiotherapie

Seit dem 1. November 2024 ermöglicht die Blankoverordnung eine flexiblere, individuellere physiotherapeutische Versorgung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen – für Patient:innen und für Ärzt:innen.

Was ist eine Blankoverordnung?

Die Blankoverordnung ist eine spezielle ärztliche Verordnung für Physiotherapie, die mehr Entscheidungsfreiheit für Physiotherapeut:innen schafft. Statt ärztlicher Detailvorgaben entscheidet die Praxis eigenständig über:

  • die passenden Behandlungsmethoden,
  • die Anzahl und Dauer der Sitzungen,
  • die Häufigkeit der Termine.

So kann Ihre Therapie noch gezielter auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Was bedeutet das für Sie?

  • Flexiblere und gezieltere Behandlung: Ihre Therapie wird individuell angepasst, sodass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.
  • Kein zusätzlicher Aufwand für Sie: Die Blankoverordnung wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellt – genau wie eine normale Physiotherapie-Verordnung.
  • Gleiche Kosten wie bisher: Es gilt der übliche Eigenanteil (sofern keine Befreiung vorliegt): 10 € pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten.

Wichtige Regeln zur Behandlung

Wann muss die Behandlung beginnen? Eine Blankoverordnung muss spätestens innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden. Falls dringlicher Behandlungsbedarf vorliegt, muss der erste Termin innerhalb von 14 Tagen stattfinden.

Wird direkt mit der Behandlung gestartet? Nein. Jede Blankoverordnung beginnt mit einer physiotherapeutischen Diagnostik (PD), um den individuellen Therapiebedarf zu bestimmen. Wir orientieren uns an der Empfehlung der Physiotherapie-Verbände von ca. 20 Minuten. Als Beginn der Behandlung zählt nicht die PD, sondern die Durchführung des ersten Heilmittels.

Muss ein Therapieplan festgelegt werden? Ja. Planung und Dokumentation des Therapieplans sind verpflichtend, da die wesentlichen Vorgaben nicht mehr von Ärzt:innen gemacht werden.

Darf zweimal am selben Tag behandelt werden? Ja. Heilmittel können auch in zwei separaten Terminen an einem Tag erbracht werden – z. B. morgens eine Einheit Manuelle Therapie mit Wärme und abends eine Einheit Krankengymnastik am Gerät.

Folgeverordnungen

Während der 16-wöchigen Laufzeit ist keine zusätzliche reguläre Verordnung für dieselbe Diagnose möglich. Eine Folge-Blankoverordnung kann bereits vor Ablauf ausgestellt werden – begonnen werden darf sie erst nach Ablauf der vorherigen.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne! Falls Sie unsicher sind, ob eine Blankoverordnung für Sie infrage kommt, sprechen Sie uns einfach an oder fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.